Mitgliedschaft

Setze dich mit uns, dem vbob, der Gewerkschaft für Bundesbeschäftigte für deine Rechte ein!

In Deutschland stehen Gewerkschaften wie der vbob an vorderster Front, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Unabhängig von politischen Parteien und staatlicher Einmischung, kämpfen wir für gerechte Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und faire Arbeitszeiten.

Wir, der vbob bieten dir eine starke Stimme, um deine Interessen zu vertreten. Wir organisieren Streiks und verhandeln Tarifverträge. Ohne Gewerkschaften kein Tarifvertrag und keine Lohnerhöhung!

Sei Teil einer Gemeinschaft, die sich für dich einsetzt. Schließe dich noch heute der Fachgruppe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an und verändere mit uns deine Arbeitswelt zum Besseren!”

Beiträge

Ab
1. Jan. 2024
EUR/Monat
Auszubildende*)0.01
Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen
A 1 bis A 5,
Tarifbeschäftigte Entgeltgruppen 1 – 4
7,90
Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen
A 6 bis A 9 m.Z.,
Tarifbeschäftigte Entgeltgruppen 5 – 9
10,70
Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen
A 10 bis A 13,
Tarifbeschäftigte Entgeltgruppen 10 – 13
14,30
Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen
A 14 bis B 2,
Tarifbeschäftigte Entgeltgruppen 14 – 15 Ü
17,00
Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen B 3 und höher, außertariflich Beschäftigte 16,00 €20,60

*) Bei erstmaliger Mitgliedschaft zahlen Auszubildende während der ersten 6 Monate keinen Beitrag;
innerhalb dieses Zeitraums kann die Mitgliedschaft fristlos gekündigt werden

Mit bis zu 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigte sowie Empfänger von Altersbezügen zahlen den um eine Stufe ermäßigten Beitrag, mindestens jedoch 7,90 Euro.
In folgenden Fällen ruht die Beitragspflicht:

  • Mutterschutz
  • Elternzeit

Bei allen anderen Beurlaubungen, Freistellungen ohne Dienstbezüge und bei Einstellung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht weiterhin Beitragspflicht. In diesen Fällen ist der Beitrag für den jeweiligen Zeitraum als Selbstzahler zu entrichten. Entsprechendes gilt für Tarifbeschäftigte beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.

Wird der Beitrag nicht als Selbstzahler entrichtet, ruht die Mitgliedschaft. Während des Ruhens der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Leistungen der Fachgruppe, des VBOB oder des DBB.